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Geräusche, Töne, Klänge im Quartier
sind anderer Qualität und kommen aus
der Natur.
Vogelkonzerte,
Froschgequake, Zirpen, Hahnenge-
krähe.....
Der Bewohner solcher Quartiere erhebt
sicherlich
keine Rechtsklage gegen das Froschge-
quake,
den Besitzer des Hahnes, oder gegen das
Vogelkonzert.
Dieser
Bewohner, dieser Bürger wirkt beim Aufbau
der Natur
– wie oben aufgezeigt mit, in Form von
Arbeiten,
Tun, für seinen Urlaubsort Heimat. |